Tips
/
feb 16, 2025
Solarspitzen-Gesetz 2025: Das ändert sich für deine Photovoltaikanlage
Smart Meter Pflicht, keine Vergütung bei negativen Preisen, neue Speicherregeln: Was das Solarspitzen-Gesetz für deine PV-Anlage bedeutet.

Das neue Solarspitzen-Gesetz wurde am 31. Januar 2025 beschlossen und ist Ende Februar 2025 in Kraft getreten. Die Regelungen haben spürbare Auswirkungen auf Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und die Nutzung von Stromspeichern. Hier erfährst du, was sich ändert und worauf du achten solltest.
Die wichtigsten Neuerungen des Solarspitzen-Gesetzes
1. Smart Meter und Steuerbox werden Pflicht
Neue PV-Anlagen müssen mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) und einer Steuerbox ausgestattet sein. Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, muss mit Leistungseinschränkungen rechnen:
Ohne Smart Meter und Steuerbox wird die Einspeiseleistung auf 60 % der PV-Leistung begrenzt.
2. Keine Einspeisevergütung bei negativem Strompreis
Ein entscheidender Punkt: Ist der Strompreis negativ, gibt es keine Einspeisevergütung. In Zeiten mit viel Solarstrom lohnt es sich deshalb, den Strom selbst zu nutzen oder zu speichern.
3. Weniger Einspeisevergütung
Durch die neuen Regelungen kann die Einspeisevergütung für Haushalte mit PV-Anlage um bis zu 30 % geringer ausfallen. Umso wichtiger ist eine durchdachte PV-Komplettlösung mit Smart Meter und Energiemanagement, damit du möglichst viel deines Stroms selbst nutzt.
4. Flexiblere Direktvermarktung
Eine gute Nachricht: Künftig darf nicht nur selbst erzeugter Solarstrom, sondern auch aus dem Netz bezogener Strom im Speicher zwischengespeichert und später vermarktet werden.
5. Neue Steuerungsvorgaben für Netzbetreiber
Netzbetreiber müssen Solaranlagen mit mehr als 100 kW fernsteuern und jährlich testen.
Für kleinere Anlagen unter 100 kW gilt die Pflicht ab 2026.
Funktioniert die Steuerung nicht, darf der Netzbetreiber die Anlage vom Netz trennen.
6. Pflicht zu intelligenten Messsystemen (iMSys)
Das Gesetz sieht eine flächendeckende Nutzung intelligenter Messsysteme vor:
Bis Ende 2026: 90 % der neuen Anlagen unter 100 kW sollen ein iMSys nutzen.
Bis Ende 2028: 50 % der seit 2018 installierten Anlagen sollen nachgerüstet werden.
Anlagen ab 7 kW Leistung müssen steuerbar sein.
7. Höhere Kosten für intelligente Messsysteme
Die Kosten für Smart Meter und Steuerung steigen:
2 bis 15 kW: von 20 € auf 50 €
15 bis 25 kW: von 50 € auf 90 €
25 bis 100 kW: von 120 € auf 140 €
Zusätzliche Steuerungseinrichtung: 50 € pro Jahr
8. Neue Regelungen für Stromspeicher
Für die Nutzung von Stromspeichern gibt es zwei neue Optionen:
Pauschaloption (für Anlagen bis 30 kW): Statt einer stundenbasierten Abrechnung wird eine feste Einspeisemenge von 500 kWh pro kW PV-Leistung pro Jahr vergütet.
Abgrenzungsoption: für größere Anlagen mit exakter Messung.
Beide Optionen ermöglichen es, nicht nur Solarstrom, sondern auch Netzstrom zu speichern und gezielt zu vermarkten.
Gilt das Gesetz auch für Bestandsanlagen?
Das Solarspitzen-Gesetz gilt vor allem für neue PV-Anlagen, die nach dem Inkrafttreten in Betrieb gehen. Für Bestandsanlagen gelten die bisherigen Regeln, es sei denn, du entscheidest dich freiwillig für das neue Modell.
Fazit: Jetzt klug planen
Das Solarspitzen-Gesetz verändert den PV-Markt deutlich. Intelligente Messsysteme und Energiemanagement werden wichtiger denn je. Wer eine durchdachte PV-Anlage mit Speicher plant, nutzt mehr eigenen Strom und macht sein Zuhause unabhängiger.
Lass dich beraten und finde die passende Lösung für dein Energie-Zuhause.
/
BLOG
Mehr News

Tips
/
02.10.2026
Dein Energie-Zuhause: Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe in Kaiserslautern gemeinsam planen

Tips
/
28.07.2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Warum jetzt der Moment ist, dein Zuhause neu zu denken

Tips
/
30.06.2026
Wir sind wieder ausgezeichnet: damm-solar GmbH erhält die EUPD Research Auszeichnung 2026
Wir schauen uns deine Ausgangssituation persönlich an und zeigen dir, was für dein Energie-Zuhause wirklich sinnvoll ist.
