Ratgeber
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feb 16, 2025
Update zur Einspeisevergütung 2027
EEG-Novelle 2027: Was der Entwurf für neue Solaranlagen vorsieht, wo das Gesetz gerade steht und was das für dein Energie-Zuhause bedeutet. Stand 28. Oktober 2026.

Die Bundesregierung will die Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab 2027 umbauen. Beschlossen ist noch nichts: Die Abstimmung im Bundestag wurde verschoben, und um den Entwurf wird gerade intensiv gerungen. Hier liest du, was geplant ist, wo das Gesetz steht und was das für dein Energie-Zuhause bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
Noch kein Gesetz: Die EEG-Novelle ist ein Entwurf. Der Bundestag stimmt voraussichtlich im November 2026 ab.
Bis Ende 2026 gilt das heutige EEG: Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, behalten nach dem Entwurf die heutige Vergütung für 20 Jahre.
Ab 2027 Übergangszahlung statt fester Vergütung: Neue kleine Anlagen sollen höchstens 36 Monate eine Übergangszahlung bekommen und danach in die Direktvermarktung wechseln.
Neue Dachanlagen unter 100 kW: Sie sollen dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen.
Bestehende Anlagen sind von den Änderungen nicht betroffen.
Wo das Gesetz gerade steht
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, am 7. September ging er als Drucksache 21/7867 in den Bundestag. Am 5. Oktober hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Sachverständige angehört. Die Abstimmung war für Mitte Oktober geplant, stand dann aber nicht auf der Tagesordnung.
Erwartet wird die Abstimmung jetzt in der Sitzungswoche vom 9. bis 13. November, der Bundesrat könnte sich frühestens am 20. November damit befassen. Offiziell angesetzt ist beides noch nicht. In Kraft treten soll das Gesetz laut Entwurf am 1. Januar 2027.
Zeitdruck gibt es auch aus Brüssel: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU für das heutige EEG läuft Ende 2026 aus. Ohne neue Genehmigung könnten neue Anlagen ab Januar zunächst ohne Förderung bleiben, warnt der Bundesverband Solarwirtschaft.
Was der Entwurf für neue Anlagen vorsieht
Übergangszahlung statt 20 Jahre fester Vergütung
Für neue kleine Anlagen soll es keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr geben. Stattdessen ist eine befristete Übergangszahlung für höchstens 36 Monate vorgesehen. Sie liegt 1 Cent pro Kilowattstunde unter dem anzulegenden Wert. Für kleine Dachanlagen ergibt das nach Berechnungen auf Basis des Entwurfs rund 5,2 Cent pro Kilowattstunde zum Start.
Wer die Übergangszahlung nutzen darf, hängt vom Jahr der Inbetriebnahme ab: 2027 Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 nur noch unter 7 kW.
Danach Direktvermarktung
Nach der Übergangszeit verkaufst du deinen überschüssigen Strom über einen Direktvermarkter an der Börse. Für kleine Anlagen sieht der Entwurf als Starthilfe einen Bonus von 1,5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde vor, für höchstens 48 Monate.
Dauerhaft höchstens 50 Prozent Einspeisung
Neue Solaranlagen auf Gebäuden mit weniger als 100 kW sollen dauerhaft höchstens 50 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen, auch mit Smart Meter. Steckersolargeräte bis 2 kW sind ausgenommen. Bestehende Anlagen behalten ihre bisherigen Regeln.
Was das für dein Zuhause bedeutet
Entscheidend ist die Inbetriebnahme. Nach dem Entwurf zählt, wann deine Anlage in Betrieb geht, nicht, wann du sie bestellt hast. Einen Vertrauensschutz für Anlagen, die schon geplant sind, aber erst 2027 ans Netz gehen, sieht der Entwurf nicht vor. Wenn du gerade planst, klären wir mit dir ehrlich, welcher Zeitplan für dein Haus realistisch ist.
Eigenverbrauch wird noch wichtiger. Wenn die Vergütung sinkt und nur noch die Hälfte der Leistung ins Netz darf, zählt jede Kilowattstunde, die du selbst nutzt. Sie ersetzt Strom, den du sonst teuer einkaufen würdest. Ein Speicher, eine Wärmepumpe, eine Wallbox und ein Energiemanager, der alles aufeinander abstimmt, machen aus deinem Sonnenstrom mehr eigenen Strom.
Kein Grund zur Eile ohne Plan. Die Vergütung ist nur ein Teil der Rechnung. Wie sich eine Solaranlage für dich rechnet, hängt vor allem davon ab, wie viel deines Stroms du selbst nutzt. Das rechnen wir dir transparent durch, mit und ohne neue Regeln.
Was noch offen ist
Bis zur Abstimmung kann sich am Entwurf noch einiges ändern. Branchenverbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft und der Bundesverband Erneuerbare Energie fordern, die Vergütung für kleine Dachanlagen zu erhalten und auf eine Pflicht zur Direktvermarktung unter 100 kW zu verzichten. Andere Stimmen in der Anhörung unterstützen die Pläne. Offen ist außerdem, ob die EU-Genehmigung rechtzeitig kommt.
Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Bundestag entschieden hat.
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Quellen
Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/7867
Bundesregierung: Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket
Solarserver: Verband rechnet erst für November mit EEG-Lesungen im Bundestag
Stand: 28. Oktober 2026. Der Beitrag beschreibt einen Gesetzentwurf, das endgültige Gesetz kann davon abweichen. Für deine Planung prüfen wir immer den aktuellen Stand.
Wir schauen uns deine Ausgangssituation persönlich an und zeigen dir, was für dein Energie-Zuhause wirklich sinnvoll ist.


